Jokertage

Schülerinnen und Schüler in Flerden haben die Möglichkeit, zwei Tage oder vier halbe Tage ohne Grund der Schule fernzubleiben. Dieses «Ferienguthaben» wird als Jokertag bezeichnet.

Die Lehrpersonen müssen mindestens 3 Schultage vor der Abwesenheit mit einer Absenzmeldung via Klapp informiert werden: Die Schüler/innen sind verpflichtet, den versäumte Schulstoff nachzuarbeiten.

Das Absenzenreglement  regelt Jokertage, sowie alle weiteren Absenzen.