Schulische Heilpädagogik

In allen Schulen werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die mehr Probleme haben mit den Buchstaben und der Sprache (z.B. Legasthenie) oder den Zahlen und beim Rechnen (z.B. Dyskalkulie). Die Klassen- und Fachlehrpersonen im Kindergarten und der Primarstufe sprechen die Eltern solcher Kinder beim jährlichen Standortgespräch (Ende 1. Semester / Anfang 2. Semester) darauf an, wenn sie solche Beobachtungen machen. Mit dem Einverständnis der Eltern wird bei Bedarf eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) in Thusis in die Wege geleitet. Die Ergebnisse dieser Abklärungen geben Hinweise für die Art und den Umfang einer zusätzlichen Förderung.

Unterschieden wird in integrative Fördermassnahmen mit Lernzielanpassung (IFmL) oder integrative Fördermassnahmen ohne Lehrzielanpassungen (IFoL). Für diese ergänzenden Fördermassnahmen sind die Schulischen Heilpädagoginnen zuständig: Sie fördern die Kinder sowohl im Klassenzimmer, je nach Fragestellung aber auch ausserhalb des Klassenzimmers. Dabei arbeiten sie eng mit den Klassenlehrpersonen zusammen.