Jokertage

Schülerinnen und Schüler in Flerden haben die Möglichkeit, zwei Tage oder vier halbe Tage ohne Grund der Schule fernzubleiben. Dieses «Ferienguthaben» wird als Jokertag bezeichnet.

Die Klassenlehrpersonen müssen jedoch mindestens 3 Schultage vor der Abwesenheit darüber informiert werden: Die Schüler/innen sind verpflichtet, den versäumte Schulstoff nachzuarbeiten. Die Details zu den Jokertagen und das entsprechende Formular finden Sie hier.

Das Formular finden Sie unter Downloads