Schülerinnen und Schüler in Flerden haben die Möglichkeit, zwei Tage oder vier halbe Tage ohne Grund der Schule fernzubleiben. Dieses «Ferienguthaben» wird als Jokertag bezeichnet.
Die Klassenlehrpersonen müssen jedoch mindestens 3 Schultage vor der Abwesenheit darüber informiert werden: Die Schüler/innen sind verpflichtet, den versäumte Schulstoff nachzuarbeiten. Die Details zu den Jokertagen und das entsprechende Formular finden Sie hier.
Das Formular finden Sie unter Downloads